Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ neu aufgelegt
Die vielfach genutzte „Raus aus Öl und Gas“ Förderung hat zum Ziel, den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf ein nachhaltiges Heizsystem attraktiver zu machen. Ein wichtiger Schritt in Richtung Österreichs Klimaneutralität 2040.
Heizungstausch Förderung beantragen
Die Einreichung erfolgt in zwei Stufen:
zuerst die Registrierung,
dann die Antragsstellung.
Seit 03.01.2023 sind die Online-Registrierung als auch die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist, können Sie sich registrieren und Ihren Antrag stellen – längstens aber bis 31.12.2024. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten gestellt werden.
Gefördert werden Leistungen, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden.
In Summe sind jetzt durch die Initiative „Raus aus Öl und Gas“ in Ein/Zweifamilienhäusern bis zu 11.400 Euro Förderung möglich.
Für den Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es vom Bund bis zu 7.500 Euro (max. 50 % der Kosten).
Die Bundesförderung kann mit der oberösterreichischen Landesförderung kombiniert werden: bei Umstieg auf eine Pelletsheizung sind bis zu 3.900 Euro, bei Wärmepumpen und Nah- und Fernwärme bis zu 3.800 Euro möglich.
Bei Ersatz fossiler Heizungen durch Nah-/Fernwärme im Ortskern in erdgasversorgten Gebieten ist ein weiterer Zuschlag von bis zu 1.500 Euro möglich.
Aktuell bieten alle Bundesländer zusätzliche Fördermöglichkeiten. Ein Heizungsumstieg lohnt sich jetzt also doppelt.
Neuer Bonus „Raus aus Gas“
Ergänzend zum Ortskernbonus (keine Kumulierung möglich) sind bei Tausch eines gasbetriebenen Heizungssystems auf ein erneuerbares Heizungssystem (Wärmepumpe, Holzzentralheizung, Anschluss an Fernwärme) folgende Förderbeträge möglich:
Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus: 2.000 Euro
Mehrgeschossiger Wohnbau:
Anlagen < 50 kW: 2.000 Euro
Anlagen 50 kW – 100 kW: 3.200 Euro
Anlagen >100 kW: 4.000 Euro
Zentralisierung: 600 Euro/Wohneinheit
Ausweitung der Zielgruppe im mehrgeschossigen Wohnbau (MGW)
Künftig können auch MieterInnen und EigentümerInnen einzelner Wohnungen im MGW einen Förderungsantrag zum Heizungstausch (vorrangig Heizungszentralisierungen) einbringen. Bislang waren nur Gebäude-EigentümerInnen antragsberechtigt.
Anhebung der Zentralisierungspauschale im mehrgeschossigen Wohnbau
Anhebung der Zentralisierungspauschale von 2.300 auf 3.000 Euro/Wohneinheit